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Honorar
Erstgespräch
Ich bemühe mich, bereits im ersten Beratungsgespräch eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten nach Sichtung relevanter Unterlagen vorzunehmen. Das Erstgespräch kostet Sie bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. Sollten Sie mich danach mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, wird dieser Betrag auf die anfallenden Gebühren angerechnet.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Grundsätzlich bemisst sich mein Honorar nach der gesetzlichen Gebührenordnung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Basis der genauen Berechnung ist der Gegenstands- bzw. Streitwert des betreffenden Mandats. Ich lasse Ihnen gerne vor Mandatierung eine Aufstellung der anfallenden Kosten bzw. der Kosten des etwaigen Prozessrisikos zukommen.
Honorarvereinbarung
In einzelnen Fällen bietet sich die Vereinbarung eines Stundenhonorares oder eines pauschalen Honorarbetrages an.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfe ich gerne die Kostendeckung im Einzelfall.
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